Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
01.11.2024
Sonstiges
12.07.2024
Sonstiges
02.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2024
Sonstiges
10.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.04.2024
Sonstiges
30.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2023
Sonstiges
28.06.2023
Sonstiges
20.04.2023
Sonstiges
13.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2021
Sonstiges
29.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2019
Sonstiges
14.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.10.2013
06.09.2016
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.05.2014
Eröffnungen
20.05.2014
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2013
Eröffnungen
06.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
18.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
16.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
29.01.2009 Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007
10.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006